Einigung mit der ZPÜ zur Regelung der urheberrechtlichen Vergütungspflicht (GEMA Gebühr) erzielt!

Mit Wirkung zum 30. Juni 2012, fast auf den Tag genau vor sieben Jahren, hatte die Zentralstelle für private Überspielungsrechte ZPÜ den Gesamtvertrag über die Vergütung für USB-Sticks und Speicherkarten gekündigt. Kündigungsgrund seinerzeit: Die vertraglich vereinbarte Vergütungsgebühr in Höhe von 10 Cent pro Speichermedium erschien den Verwertungsgesellschaften als deutlich zu niedrig. 91 Cent wurden fortan für USB-Sticks mit einer Speicherkapazität von bis zu 4 GB und 1,56 € für die mit größerem Speicher gefordert.

Die Folge dieser exorbitanten und von allen Vertragspartnern als völlig überzogen empfundenen Gebührenerhöhung waren jahrelange Auseinandersetzungen verbunden mit kostspieligen Gutachten, dem Gang zur Schlichtungsstelle uvm.

Nachdem das Deutsche Patent- und Markenamt als offiziell beauftragte Schlichtungsstelle bereits im Mai 2018 einen vermeintlichen Kompromissvorschlag unterbreitet hatte, der erneut zu Diskussionen führte, rückte eine Einigung in weite Ferne. Nach weiteren Monaten zäher Verhandlungen wurde nun eine Vereinbarung getroffen, die – vertraglich fixiert – vom Gesamtverband GWW sowie der ZPÜ und den Verwertungsgesellschaften unterzeichnet wurde.

Ab 01.01.2020 erfolgt eine Vergütung, welche nicht mehr zwischen den verschiedenen Speicherkapazitäten unterscheidet. Dann werden pro Speicherkarte und USB-Stick jeweils 30 Cent Vergütung fällig.

Wir von der WER GmbH bedanken uns bei unserem Verband dem GWW für dessen Einsatz und gratulieren zu diesem tollen Ergebnis!

Quellenangabe: GWW – Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e.V. / 27. Juni 2019

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